Was bleibt, kann Zukunft schenken
Mit Ihrem Nachlass
Kinder stärken.
Ein Testament, ein Legat oder Trauerspenden können die Arbeit der ARCHE langfristig mittragen und Kindern in Kreuzlingen neue Chancen eröffnen.

Über das eigene Leben hinaus wirken.
Ein bleibendes Zeichen
Werte weitergeben.
Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie neben Menschen, die Ihnen nahestehen, auch die Arbeit der ARCHE berücksichtigen. Ihr Beitrag hilft, Kindern einen sicheren Ort, verlässliche Beziehungen, Bildung, Mahlzeiten und gemeinsame Erlebnisse zu ermöglichen.
Jede Zuwendung – unabhängig von ihrer Höhe – behandeln wir mit Sorgfalt, Respekt und Dankbarkeit.
01
Testament
Den eigenen Willen verbindlich festhalten
02
Legat
Einen Betrag oder Vermögenswert vermachen
03
Trauerspende
Im Gedenken gemeinsam helfen
Wichtige Bezeichnung
So muss die ARCHE genannt werden.
Verein «die Arche Schweiz»
Sitz in Kreuzlingen
Dieser Verein ist der juristische Rechtsträger für Erbschaften, Legate und testamentarische Zuwendungen zugunsten der ARCHE. Bitte verwenden Sie in Ihrem Testament diese vollständige Bezeichnung.
Testament und Nachlass
Was grundsätzlich zu beachten ist.
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wie der verfügbare Teil Ihres Nachlasses eingesetzt wird. Gesetzliche Pflichtteile müssen dabei berücksichtigt werden.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Alternativ kann ein öffentliches Testament mit einer Urkundsperson errichtet werden. Bewahren Sie das Dokument so auf, dass es im Todesfall gefunden wird.
- Bestehende Testamente regelmässig prüfen
- Begünstigte Organisation eindeutig bezeichnen
- Pflichtteile und persönliche Verhältnisse berücksichtigen
- Bei Unsicherheit Notariat oder eine Fachperson für Erbrecht beiziehen
Legat oder Erbeinsetzung
Zwei unterschiedliche Möglichkeiten.
Mit einem Legat – auch Vermächtnis genannt – können Sie dem Verein einen festen Geldbetrag, einen bestimmten Vermögenswert oder einen klar beschriebenen Anteil zukommen lassen.
Bei einer Erbeinsetzung wird der Verein mit einer Quote am gesamten Nachlass beteiligt und Teil der Erbengemeinschaft. Welche Form zu Ihrer Situation passt, sollte fachlich geprüft werden.
Unverbindliche Beispiele
Mögliche Formulierungen.
Die folgenden Beispiele dienen nur als Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Lassen Sie die Formulierung auf Ihre persönliche Situation und die geltenden Pflichtteile prüfen.
01
Legat oder Vermächtnis
«Ich vermache dem Verein ‹die Arche Schweiz› mit Sitz in Kreuzlingen den Betrag von CHF …»
02
Anteil am Nachlass
«Ich setze den Verein ‹die Arche Schweiz› mit Sitz in Kreuzlingen für … Prozent meines Nachlasses als Erben ein.»
03
Zweckbestimmung
Wenn Sie einen bestimmten Zweck wünschen, sollte dieser möglichst offen formuliert und vorgängig mit der ARCHE abgesprochen werden. So bleibt die Zuwendung langfristig sinnvoll einsetzbar.
Trauerspenden
Im Gedenken Zukunft schenken.
Manche Familien wünschen anstelle von Blumen oder Kränzen eine Spende für die ARCHE. Damit die Beiträge richtig zugeordnet und auf Wunsch verdankt werden können, nehmen Sie bitte vor der Veröffentlichung der Todesanzeige Kontakt mit uns auf.
- In der Todesanzeige den Verein «die Arche Schweiz», Sitz in Kreuzlingen, nennen.
- Als Zahlungsgrund «Trauerspende» und den Namen der verstorbenen Person angeben.
- Für die persönliche Verdankung benötigen wir die Kontaktdaten der spendenden Person.
- Auf Wunsch informieren wir die Trauerfamilie über die Gesamtsumme, nicht über einzelne Beträge.
Spendenkonto
die ARCHE Schweiz
IBAN CH63 0900 0000 8504 2623 9
PostFinance AG
Verantwortung und Transparenz
Sorgfältig mit Vertrauen umgehen.
Zuwendungen aus Nachlässen und Trauerspenden werden verantwortungsvoll für den gemeinnützigen Vereinszweck eingesetzt. Jahresberichte, Jahresrechnungen, Revisionsberichte und Statuten sind auf unserer Website öffentlich einsehbar.
- Der Vorstand trägt die Verantwortung für die zweckgemässe Verwendung.
- Buchhaltung und Jahresrechnung werden professionell geführt.
- Die Revision prüft die Jahresrechnung.
Vertraulich und unverbindlich
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen?
Mathias Wegmüller beantwortet Ihre Fragen zur ARCHE und zur gewünschten Verwendung vertraulich. Für die rechtliche Gestaltung wenden Sie sich bitte an ein Notariat oder eine Fachperson für Erbrecht.
